Für Stipendien und Beiträge können sich bewerben:
| a) | Schweizerische Theologie-Studierende an staatlichen Universitäten in der Regel ab dem 2. Semester (höchstens 13 Semester), |
| b) | Absolventen und Absolventinnen von kirchlich-theologischen Maturitätsschulen im Umfeld staatlicher Universitäten ab dem 3. Semester, |
| c) | Absolventen und Absolventinnen von theologischen Sonderkursen an staatlichen Universitäten, |
| d) | Ausländische Studierende, die bereits drei Jahre in der Schweiz sind und durch das Theologiestudium eine berufliche Zukunft in der Schweiz anstreben |